Careleaver*innen starten Petition für gleiche Teilhabechancen

Jugendliche vom Team #CareleaverRevolte sind verärgert über die aktuelle Gesetzeslage für Care Receiver*innen und Careleaver*innen in Deutschland. Sie sind überzeugt, dass niemand aufgrund seiner familiären Situation strukturelle Diskriminierung und Bildungsbenachteiligung erleben soll. Um auf ihre Situation aufmerksam zu machen, haben sie Ende Juli 2022 die bundesweite Petition #CareleaverRevolte auf www.change.org ins Leben gerufen, die 15 Forderungen an Politik und Gesellschaft stellt. Die Petition wird gleichzeitig an den Petitionsausschuss des Bundestages gerichtet. ProNATs dokumentiert die Petition auf ihrer Website und fordert Sie als Verbündete*r auf, mit Ihrer Unterzeichnung ein Zeichen gegen die ungleichen Teilhabechancen von Care Receiver*innen und Careleaver*innen zu setzen.

#CareleaverRevolte: Eine Petition der Careleaver:innen

“Heimkinder” sind frech, faul und dumm? Nix da! Wir haben die gleichen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen wie alle jungen Menschen. Aber wir werden nicht gleich behandelt! Während früher “Heimkind” eine abwertende Fremdbezeichnung war, nennen sich nun viele junge Menschen, die in der Jugendhilfe sind, “Care Receiver:innen” und die, die Jugendhilfe verlassen oder verlassen haben “Careleaver:innen”.

Junge Erwachsene, die in stationären Einrichtungen und Pflegefamilien gelebt haben, kämpfen in Deutschland nicht nur mit Hindernissen sondern mit großen Hürden! Ob mit 18 Jahren vor die Tür gesetzt, erzwungener Kontakt mit der Herkunftsfamilie für BAföG-Anträge oder mangelnde Berücksichtigung unserer Perspektiven: Die Rechtsordnung ist nicht auf unsere Lebensrealitäten ausgelegt, die von der Norm-Familie und damit von der Norm junger Erwachsener abweichen. Die Rechtsordnung konzentriert sich, wenn überhaupt, auf die Schwächen von uns Care Receiver:innen und Careleaver:innen. Statt unsere Benachteiligungen beim Start in die Selbstständigkeit auszugleichen, finanziert sie uns teilweise unter Hartz-IV-Niveau, unterstützt uns zu wenig beim Schulabschluss und Studium und lässt uns mit unseren Herausforderungen allein.

Wir wollen einen ehrlichen Diskurs darüber führen, wie viel uns junge Leben wert sind! Wir sind überzeugt, dass niemand aufgrund seiner familiären Situation strukturelle Diskriminierung und Bildungsbenachteiligung erleben soll!

Wir Careleaver:innen und Fellows von „AWAKE – das Brückensteine Fellowship“, sind verärgert über die aktuelle Gesetzeslage für Care Receiver:innen und Careleaver:innen. Es braucht dringende Veränderungen, um Kinder- und Jugendrechte in die Praxis umzusetzen. 

Deswegen fordern wir:

1.Forderung: Errichtung eines definierten Rechtsstatus als Care Receiver:in und Careleaver:in.

Gesetzesnorm:  Art. 20 KRK
Begründung: Care Receiver:innen und -leaver:innen haben schwierige Startchancen und haben trotz Kontaktabbruch eine rechtliche Abhängigkeit zur Herkunftsfamilie. Eine Autonomie zu dieser bedeutet Schutz und Sicherheit, doch die rechtliche Abhängigkeit der Care Receiver:innen und Careleaver:innen widerspricht der Verpflichtung des Staates zu besonderem Schutz und Beistand! Ob beim BAföG, bei den Angeboten der Bundesagentur für Arbeit, bei der Schuldner:innenberatung, bei den Sozialversicherungen oder bei Mietkautionen:
In allen diesen Bereichen erleben wir strukturelle Diskriminierung, weil unsere benachteiligte Situation keine Berücksichtigung findet. Deswegen brauchen wir quer durch die Rechtsordnung einen anerkannten Status als Careleaver:innen!
Dieser Rechtsstatus soll offiziell bescheinigt werden und beispielsweise als Ersatzdokument dienen, wenn Informationen zu leiblichen Eltern von Behörden angefragt werden oder wenn Sozialleistungen beantragt werden.

2. Forderung: Care Receiver:innen und -leaver:innen müssen Beratungen über die ihnen zustehenden Rechte und Leistungen, offensiv und zugänglich, durch einen freien Träger angeboten bekommen.

Gesetzesnorm:  § 10a SBG VIII; Art. 13 KRK
Begründung: Wir wollen, dass die jungen Menschen gut in der Jugendhilfe aufwachsen und die Chance haben, alle Informationen und Hilfen zu bekommen, die Ihnen zustehen um diese Settings gestärkt zu verlassen. Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe sind auf Grund von Kindeswohlgefährdung in stationären Hilfen, oder Pflegefamilien untergebracht worden. Die Jugendhilfe hat die Fürsorgepflicht, für ein Beratungsangebot nach §10a über unabhängige Träger (z.B. einem Jugendberatungshaus) nicht nur hinzuweisen, sondern dieses muss ihnen auch aktiv angeboten werden.
Wir sehen die Pflicht über uns zustehende Sozialleistungen zu beraten und Hilfe bei der Antragstellung zu geben, und zwar egal, um welche Behörde es sich handelt, nicht genügend in der Jugendhilfepraxis umgesetzt!
Der öffentliche Träger darf in der Praxis niemanden mehr abweisen, wegschicken oder auf andere Sozialleistungsträger verweisen, auch wenn es sich nicht um das eigene Fachgebiet handelt.
Das gilt vor allem für die Zeit am Übergang von der Jugendhilfe in ein selbstständiges Leben. Es schließt eine Begleitung ein, bis die finanzielle Existenzgrundlage (inkl. Wohnraum) von Careleaver:innen durch andere Leistungsträger sichergestellt ist.

3. Forderung: Komplette Aufhebung der Kostenheranziehung für Care Receiver:innen.

Gesetzesnorm: § 94 SGB VIII-E
Begründung: Die Verwaltung eines selbstständig erwirtschaften Nebenerwerbs (z.B. Ausbildungsgehalt) ist Grundlage für eine selbstbestimmte altersgerechte Entwicklung und Lebensführung.
Eine Kostenheranziehung hingegen, bestraft Jugendliche und junge Erwachsene dafür, in der Jugendhilfe zu sein. Sie gehört komplett abgeschafft.
Wir begrüßen den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Aufhebung der Kostenheranziehung.

4. Forderung: Elternunabhängiges BAföG für Careleaver:innen.

Gesetzesnorm: § 2 Abs. 1a S.1 BAföG
Begründung: Careleaver:innen leben aus gewichtigen Gründen nicht bei ihrer Herkunftsfamilie. Häufig ist der Kontakt mit ihr konfliktreich und stellt eine enorme Belastung dar. Um BAföG bzw. Schüler-BAföG zu erhalten, stellen die zuständigen Ämter trotzdem Bedingungen, die bei der Herkunftsfamilie ansetzen. Obwohl sie von der (ehemaligen) Unterbringung in der stationären Jugendhilfe wissen, werden Careleaver:innen dazu aufgefordert, die Einkommensverhältnisse der Eltern vorzulegen.
Für viele Careleaver:innen ist es eine Zumutung, in Abhängigkeit zur Herkunftsfamilie gehalten und zur Kontaktaufnahme gedrängt zu werden! Careleaver:innen müssen im BAföG endlich berücksichtigt werden!
Es ist unverständlich, warum die Weg-Zeit-Berechnung zur Ausbildungsstätte vom Wohnort der Eltern aus erfolgt, auch wenn sie dort nicht wohnen.
Der Status Careleaver:in zu sein bzw. aus gewichtigen Gründen während der Ausbildung nicht im Elternhaus wohnen zu können, muss dazu führen, ein Anrecht auf elternunabhängiges (Schüler-)BAföG zu haben.
Die Bindung an die Herkunftsfamilie und existenzielle Unsicherheit stellt eine nicht annehmbare Einschränkung dar, die unsere Bildungswege und -Entscheidungen prägt und zu ungleichen Chancen auf Teilhabe führt.

5. Forderung: Potenzialförderung und ganzheitlichere Betrachtung im Hilfeplan-Gespräch.

Gesetzesnorm: § 41 SGB VII-E
Begründung: Junge Menschen in Einrichtungen und Pflegefamilien haben vielfältige Potenziale und Ressourcen. Diese müssen in der Hilfeplanung stärker in den Vordergrund gerückt werden.
Schulabschlüsse, Ausbildung und Studium müssen als Kriterium für den Verbleib in der Jugendhilfe gelten! Die Jugendhilfepraxis sollte daraufhin ausgerichtet sein, Potenziale zu fördern, statt zu fragen, welche Risiken bei einem Wegfall der Hilfen entstehen.
Die derzeitige Anspruchsberechtigung nach dem § 41 SGB VIII wird von Care Receiver:innen weiterhin als defizitorientiert wahrgenommen und verleitet Jugendämter und freie Träger dazu, den Betroffenen ihre Stärken abzuerkennen. Die ganzheitliche Betrachtung der individuellen Lebenslage und Förderungspotenziale müssen gleichrangige Berücksichtigung finden.

6. Forderung: Stärkere Einbeziehung der Care Receiver:innen bei der Entscheidung der Beendigung oder Weiterführung der Jugendhilfe ab dem 18. Lebensjahr.

Gesetzesnorm: § 36b SGB VIII-E; § 5 SGB VIII
Begründung: Care Receiver:innen und Careleaver:innen sind Expert:innen ihrer Lebenswelt. Sie können ihren Bedarf einschätzen und brauchen Mitbestimmung in der Entscheidung über eine Weiterführung oder Beendigung der Hilfen über das 18. Lebensjahr hinaus. Eine Beendigung der Jugendhilfe ab dem 18. Lebensjahr, also der Rauswurf aus der stationären Jugendhilfe, fällt zeitgleich mit weiteren Zäsuren wie Schulabschluss, Ausbildungs- oder Studienbeginn.
Junge Menschen brauchen länger als das 18. Lebensjahr, um Selbstständigkeit zu erlangen, so ziehen Homeleaver:innen im Durchschnitt erst mit 23,6 Jahren, also sechs Jahre später, aus.
Fehlende Unterstützung bedeutet eine zusätzliche psychische Belastung und wirkt sich auf die Chance für die Aus-, Fort- und Weiterbildungen aus. Stattdessen fordern wir eine zukunftsorientierte, verständliche und nachvollziehbare Beendigung der Jugendhilfe z.B. nach Abschluss der Ausbildung.

7. Forderung: Hartz-IV-Niveau oder darunter darf nicht die Normalität für Careleaver:innen sein.

Gesetzesnorm: SGB II
Begründung: Im Moment gibt es keine bundesweite Struktur für die Finanzierung von Careleaver:innen.
Jobcenter dürfen junge Menschen durch Sanktionen nicht unter die Armutsgrenze drücken, sondern haben die Aufgabe, diese Gruppe zu unterstützen, insbesondere die besonders benachteiligten Careleaver:innen.
Eine Vereinheitlichung der Gelder hilft Careleaver:innen bei der Beantragung der Leistungen. Fachkräften sollen bei einer schnelleren Beantragung unterstützen. 

8. Forderung: Jugendhilfe muss mehr sein als nur Unterbringung - sie muss bundesweit unsere Teilhabe finanzieren!

Gesetzesnorm:  § 74a SGB VIII, Art. 31 KRK
Begründung: Jugendhilfe muss mehr sein als nur eine Unterbringung. Individuelle traumapädagogische Begleitung, Gruppenangebote, Instrumente, Sportvereine, Theaterbesuche etc. sind Bedingung für kulturelle und soziale Teilhabe. 

9. Forderung: Austausch  und Diskurs des Begriffs “Heim” und Diskurs um eine Alternative?

Gesetzesnorm: § 34, § 12, § 71, § 2 JGG
Begründung: Durch die Verwendung des Wortes “Heim” sind Care Receiver:innen und Careleaver:innen gesellschaftlichen Stigmatisierungen ausgesetzt. Der Begriff wird mit einer veralteten und streng hierarchischen Heimerziehung verbunden.
Wir fordern die Ersetzung des „Heimerziehungs-Begriffes“ durch eine selbstbestimmte Bezeichnung!

Wir fordern die Ersetzung des Begriffes in allen Gesetzestexten. 

10. Forderung: Fester Platz von selbst organisierten Zusammenschlüssen im Jugendhilfeausschuss und Stimmberechtigung bei Careleaver:innen - Themen.

Gesetzesnorm: § 71 (2) SGB VIII, § 4a SGB VIII
Begründung: Care Receiver:innen und Careleaver:innen sind Teil der Jugendhilfe und brauchen eine Vertretung in den staatlichen Strukturen. Die Errichtung und Begleitung von partizipativen Strukturen in der stationären Jugendhilfe sind notwendig für die Mitgestaltung und Mitwirkung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Deswegen fordern wir nicht nur eine beratende Funktion im Jugendhilfeausschuss, sondern eine Stimmberechtigung bei allen Themen, die Care Receiver:innen und Careleaver:innen betreffen.
Es bedarf einer Auseinandersetzung darüber, wie die gesetzliche Vorgabe umgesetzt werden kann.

11. Forderung: Noch mehr Transparenz und Mitsprache in der Jugendhilfe.

Gesetzesnorm:  37b SGB VIII, 45 SGB VIII, 8 SGB VIII, Art. 12 KRK, Art. 13 KRK
Begründung: Stationäre Jugendhilfe und Pflegefamilien brauchen bundeseinheitliche Standards, welche regelmäßigen Qualitätskontrollen unterliegen. Missbrauch, fehlende Beschwerdemöglichkeiten und lückenhafte Schutzkonzepte können nur durch Zugang zu alters- und entwicklungsgerechten Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten in den Einrichtungen und Pflegefamilien bekämpft werden.
Damit diese nicht nur auf dem Papier stehen, müssen vertrauenswürdige, unabhängige und effektive Verfahren entsprechend finanziert und personell ausgestattet werden.

12. Forderung: Vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls bei Umgangskontakten muss auch in der Praxis umgesetzt werden.

Gesetzesnorm:  FamFG, Artikel 3 KRK
Begründung: Die Interessen von Kindern und Jugendlichen in familiengerichtlichen Verfahren, welche das Kind betreffen, brauchen einen gesetzlich verankerten Vorrang und müssen verpflichtend angehört werden.
Zwar schreibt der Staat die vorrangige Berücksichtigung des Kindeswohls vor, in der Praxis sieht es aber anders aus: Der Umgang mit der Herkunftsfamilie wird häufig erzwungen.
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind, in dem Wunsch keinen Kontakt zu wollen, zu respektieren!

13. Forderung: Zugang zu (Miet-)Bürgschaften für Careleaver:innen.

Gesetzesnorm: § 551 BGB (§ 765 BGB)
Begründung: Careleaver:innen haben in der Jugendhilfe oft nicht die Möglichkeit, eine Mietsicherheit anzusparen.
Deswegen fordern wir eine zinslose Vorleistung des Gesetzgebers, um eine Mietsicherheit für Careleaver:innen zu ermöglichen!
Auch haben diese nach Beendigung der Jugendhilfe keinen Zugang zu Institutionen oder Personen, welche eine Bürgschaft für sie eingehen können. Kommt es so zu einem Wohnungswechsel nach Beendigung der Jugendhilfe, können sie in prekäre Situationen bis hin zur Wohnungslosigkeit geraten.
Mietbürgschaften und Kautionen muss der Staat verlässlich übernehmen, um diese Benachteiligung auszugleichen.

14. Forderung: Aufnahme von echten Kinderrechten ins Grundgesetz.

Gesetzesnorm: UN-KRK
Begründung: Die in der KRK festgehaltenen Kinderrechte beschreiben die inhärenten Menschenrechte des Kindes und regeln die Schutzpflichten der Staaten, Eltern und Vormünder gegenüber Kindern.
Wir fordern eine zeitnahe Aufnahme von echten Kinderrechten ins Grundgesetz nach dem Vorschlag des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Aufnahme dieser ins Grundgesetz stärkt das Kind als Subjekt und damit Inhaber von Rechten und somit auch alle Care Receiver:innen! 

15. Forderung: Mit Stipendien Unterstützung zur Aus- und Weiterbildung stärken.

Gesetzesnorm:  Artikel 28 KRK, SGB II und SGB III
Begründung: Bildung ist die Grundlage der Chancengleichheit. Es braucht ausreichende Unterstützung, um Care Receiver:innen und Careleaver:innen fairen Zugang zu Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu bieten. Denn besonders im Bildungsbereich erleben wir Benachteiligung; für die meisten Care Receiver:innen und Careleaver:innen hört der Bildungsweg nach dem Hauptschulabschluss auf.
Wir fordern durch eine Verbesserung der Zugangsberechtigung der Stipendien einen besseren Zugang zu Aus-und Weiterbildungen durch einen besonderen Status von Careleaver:innen im SGB II und SGB III.
Careleaver:innen sollten ihre angestrebten Berufswünsche realisieren können.

 

Links

Zur Unterzeichnung der Petition auf www.change.org

Weitere Erklärungen auf der Website der Initiative Brückensteine Careleaver

Aktualisiert: 14.08.2022